Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma E. Jensen Containerdienst
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Abweichende Vertragsregelungen gelten nur, wenn sie vom Unternehmer schriftlich bestätigt und im Einzelnen ausgehandelt wurden.
Vertragsgegenstand
- Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen
- Anlieferung / Abfuhr / Mietzeit
- Voraussichtliche Inhaltsangabe der Abfallart durch Abfallerzeuger
- Abweichende Inhaltsangaben (Störstoffe; z.B. Farbe, Lacke, Reifen, Batterien) können Mehrkosten verursachen, für die der Auftraggeber in Verantwortung genommen wird.
Zeitliche Abwicklung der Aufträge
Für die Gestellung oder Abholung von Containern veranschlagt der Unternehmer in der Regel eine Vorlaufzeit von 24 Std. Vereinbarte Zeiten sind für den Unternehmer nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. In diesem Fall sind Abweichungen bis zu einer Stunde vom Zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung oder Abholung als unwesentlich anzusehen und begründen für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegenüber dem Unternehmer. Der Unternehmer wird die Bereitstellung und Abholung der oder des Containers, so Termingerecht wie möglich ausführen.
Zufahrten und Aufstellplätze
Der Auftraggeber steht in der Pflicht einen geeigneten Aufstellplatz für die Gestellung des Containers bereitzuhalten. Zufahrtswege und Aufstellplätze müssen so beschaffen sein, dass sie für die Auftragserfüllung des erforderlichen LKWs geeignet sind. Das Bereitstellen des Containers erfolgt auf Weisung des Auftraggebers Für Schäden die durch das Befahren oder Absetzen entstehen haftet der Auftraggeber. Es sei denn, es liegt eine grobfahrlässige Handlung des Unternehmers vor. Für die Bereitstellung von Containern auf Abstellplätzen, die nicht in der Aufstellgenehmigung des Unternehmers genehmigt sind, bedürfen einer Sondergenehmigung die vom Auftraggeber einzuholen ist. Die Kosten für diese gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sicherung des Containers
Auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt der Unternehmer einen ordnungsgemäßen gekennzeichneten Container auf. Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
Beladung des Containers
Container dürfen nur bis zur Rand-Höhe und im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes beladen werden. Für Kosten die durch unsachgemäße Beladung entstehen haftet der Auftraggeber.
Schadenersatz
Schadenersatzforderungen können nur bei grobfahrlässigem Verhalten des Unternehmers oder seinem Personal geltend gemacht werden. Die Schadensersatzforderung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Unternehmer angezeigt wurde.
Entgelte
Vereinbarte Zahlungen sind in Euro zu begleichen. Je nach Zahlungsvereinbarung ist die Rechnung
- sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug
- nach Rechnungserhalt 14 Tage ohne Abzug
- nach Rechnungserhalt 30 Tage zu begleichen.
Das Entgelt umfasst die Bereitstellung, Miete, Abholung und Verbringung des Containerinhaltes.
30 Tage nach Rechnungserhalt tritt der Vollzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Hinweis zur Standgebühr:
Die Container sind die ersten 14 Tage ab Anlieferung frei.
Ab 15. Tag fällt eine Standgebühr pro Woche in Höhe von 40,00 € zzgl. MwSt. (pro Container) an.
Gerichtsstand: Köln